Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines: Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Etwa anders lautende Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur gültig, wenn und insoweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Durch die Annahme der von uns gelieferten Waren erklärt der Käufer sein Einverständnis mit unseren Bedingungen.

II a. Preise gelten freibleibend bis zum Tag der Lieferung. Die Berechnung erfolgt zu den an diesem Tage geltenden Preisen und Rabatten.

II b. Festpreise sind für uns nur insoweit verbindlich, als die unserer Preiskalkulation zugrundeliegenden Daten nicht durch dirigistische Maßnahmen von Regierungsseite (Einfuhrbeschränkungen, Zolltarif- Änderungen, Anti-Dumping-Zölle u.ä.) oder durch andere Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben, verändert werden.

III a. Lieferzeit-Vereinbarungen verstehen sich freibleibend - Zwischenverkauf vorbehalten - und rechnen vom Eingang der Bestellung bzw. der entgültigen Angaben über die Ausführung. Die Einhaltung der von uns genannten Lieferzeiten gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Risiken die sich aus Fabrikationsstörungen oder Betriebsschließungen bei unseren Lieferanten, Transportverzögerungen, höhere Gewalt etc. ergeben, gehen zu Lasten des Käufers.

III b. Bei langfristigen Kontrakten, bei denen Teillieferungen vom Käufer "auf Abruf" übernommen werden ohne dass der Käufer von vornherein eine feste Verpflichtung über Menge und Terminierung eingeht, besteht eine Lieferverpflichtung für uns nur für die Teile des Gesamtkontraktes, für die mit dem Käufer konkrete Vereinbarungen hinsichtlich der Liefertermine getroffen worden sind.

III c. Schadensersatzansprüche, insbesondere Verzugsstrafen für nicht rechtzeitige Lieferung können gegen uns nicht geltend gemacht werden.

IV. Bei Lagertypen die wir nicht im Standardprogramm führen, insbesondere Sonderlager, Lagerteile und Artikel die wir auftragsbezogen zukaufen, behalten wir uns eine angemessene Mehr- oder Minderlieferung vor.

V. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, frachtfrei deutsche Empfangsstation. Eil- und Expressgut - Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen.

VI a. Gewährleistung für unsere Lieferung übernehmen wir durch kostenfreie Instandsetzung und/oder Austausch für diejenigen Lager, welche innerhalb eines Jahres nach der Inbetriebnahme bei einschichtigem Betrieb (8-Stunden-Schicht), spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Versanddatum ab unserem Lager, nachweislich infolge von Werkstoff-oder Herstellungsfehlern unbrauchbar geworden sind. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, übermäßige Beanspruchung, durch Verwendung ungeeigneter Schmiermittel, durch mangelhafte Bau- und Fundamentierungsarbeiten sowie Witterungs- und andere Umwelteinflüsse entstanden sind. Bei fehlschlager der Nachbesserung oder Erastzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für mittelbare Schäden übernehmen wir keine Haftung.

Bei Wälzlagern für untergeordnete Zwecke (Carbon-, entfeinerte oder 2.-Wahl-Lager) können wir keine Gewährleistung übernehmen, denn bei diesen Lagern können Herstellungs- oder Toleranzfehler auftreten.

VI b. Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach einwandfreier Feststellung der Ersatzpflicht durch genaue Untersuchung durch uns erfolgen. Zu diesem Zweck sind beanstandete Waren ohne Kosten für uns einzusenden. In dringenden Bedarfsfällen wird Ersatz zum jeweiligen Tagespreis geliefert und nach Feststellung der Ersatzpflicht Gutschrift erteilt.

VII. Qualitätsniveau: Die Produkte aus Drittländern, wie z.B. der VR China, sind vom Qualitätsniveau keineswegs mit Präzisionslagern aus z.B. Deutschland, Schweden, oder Japan zu vergleichen. Diese sehr preiswerten Wälzlager können wir aus Qualitätsgründen nur für sogenannte "leichte Belastungen", wie sie z.B. in der Räder- und Rollenindustrie oder Landwirtschaft zu finden sind empfehlen. Der Käufer hat vor der Bestellung zu prüfen, ob die Qualität für den Einsatzzweck geeignet ist. Reklamationen, die auf Grund einer Fehleinschätzung des Qualitätsniveaus erhoben werden, können wir leider nicht akzeptieren.

VIII. Zahlung: Bei Barzahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, sonst 30 Tage Ziel ohne Abzug. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. Der Abzug von 2% wird nicht gewährt, wenn sonstige Forderungen überfällig sind, oder wenn die Zahlung mit Wechsel erfolgt, selbst wenn vom Käufer die Diskontspesen vergütet werden. Bei Hereinnahme von Wechseln auf Nebenplätze oder das Ausland übernehmen wir keine Gewähr für rechtzeitige Beibringung des Protestes.

IX. Eigentumsvorbehalt: Bis zur restlosen Bezahlung unserer Lieferung, d.h. bis zum vollständigen Kontoausgleich und bis zur Einlösung etwa gegebener Schecks oder Wechsel, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum, wobei alle auf Grund angenommener Aufträge erfolgten Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft gelten. Werden unsere Waren vom Käufer mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig das Miteigentum an diesen Sachen überträgt und die Sachen für uns in Verwahrung behält. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware oder die daraus hergestellten Produkte, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Über die Veräußerung hat der Käufer uns schriftlich und unverzüglich zu informieren unter Angabe des Datums des Vertragsschlusses und der vollständigen Adresse des Erwerbers. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet diese Abtretung seinen Abnehmern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderungen um mehr als 25% übersteigt.

X. Vorkaufsrecht: Bei Aufgabe des Betriebes, Konkurs, Vergleichsverfahren oder Liquidation des Käufers haben wir an den vorhandenen Beständen unserer Ware das Vorkaufsrecht.

XI. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen aus irgendeinem Grund rechtsungültig sein, so bleiben die Übrigen Bestimmungen jedoch rechtswirksam.

XII. Erfüllungsort für Lieferungen ist unser Auslieferungsplatz. Erfüllungsort für Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Winsen (Luhe).

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